Um Abfall zu vermeiden, ist es wichtig, solche Gegenstände, die man selbst nicht mehr benötigt, an andere für eine Nutzungsverlängerung weiterzugeben.
Werde diese Gegenstände jedoch weggeworfen, dann kann auch deren Vorbereitung zur Wiederverwendung dazu beitragen, den Verbrauch von Ressourcen zu reduzieren.
Durch die Wiederverwendung von Gegenständen, die weggeworfen wurden, wird deren Abfalleigenschaft beendet und somit ein positiver Beitrag zur Verringerung der negativen Auswirkungen der zuvor erfolgten Abfallerzeugung geleistet.
Wer also in meinem Shop sucht, findet dort das, was andere nicht mehr benötigen und weggeworfen haben.
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Dieser Shop ist eine Maßnahme im Sinne des §3 (24) KrWG.
Lerne, die Struktur der Abfallhierarchie richtig zu verstehen!
Leitfaden Abfallhierarchie >>
Wer in diesem Shop einkauft, ist kein Verbraucher, sondern ein Wiederverwender und leistet mit der Nutzung dieser Gegenstände einen sinnvollen Beitrag zum Ressourcenschutz.
Mein Shop dient der Vorbereitung zur Wiederverwendung und soll dazu beitragen, dass auch Gegenstände, die zu Abfall geworden sind, möglichst nochmals genutzt werden.
Durch eine Nutzungsverlängerung kann vermieden werden, dass dafür geeignete Gegenstände für immer Abfälle bleiben und beim Recycling oder der Verbrennung zerstört werden. Im Hinblick auf die oberste Stufe der Abfallhierarchie ist es überhaupt unerheblich, ob eine Nutzungsverlängerung zur Abfallvermeidung oder zur Beendigung der Abfalleigenschaft vorgenommen wird. Die fünfstufige Abfallhierarchie räumt tatsächlich keiner der beiden Maßnahmen einen Vorrang ein. Beide sind absolut gleichrangig und es macht keinen Unterschied, ob eine Vermeidung mittels einer Nutzungsverlängerung, vor oder nach der Entledigung angestrebt wird.
Zunächst wird geprüft, welche Mängel vorhanden sind und ob diese in einem der nächsten Schritte beseitigt werden können.
Als Nächstes wird repariert und versucht, die grundsätzliche Funktion wiederherzustellen.
Im Anschluss wird das gesamte Erscheinungsbild bestmöglich aufbereitet.
Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Gegenstände, deren sich ihre Besitzer entledigt haben, werden auch als "weggeworfenes" bezeichnet. Darauf fußt die Idee für den Namen dieses Shops.
Das klassische Ladengeschäft ist nach wie vor die von mir bevorzugte Lösung, um Gegenstände anzubieten. Das Internet nutze ich zusätzlich, um Abbildungen des im Laden vorhandenen Angebots zu verbreiten.
Der Tübinger Laden in der Hechinger Str. 5 ist Montag bis Freitag von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
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